Was kostet die Miethausverwaltung?
Die Vergütung hängt von der Anzahl der Einheiten, der Objektgröße und dem Leistungsumfang ab. Nach einer Besichtigung erhalten Sie von uns ein transparentes Festpreisangebot.
Auf wessen Namen läuft das Mietkonto?
Wir führen ein Treuhandkonto, das laufend auf Ihren Namen als Eigentümer geführt wird. Ihre Mieteinnahmen bleiben damit jederzeit klar von unserem Firmenvermögen getrennt.
Wer kümmert sich um Reparaturen und Handwerker?
Wir ermitteln Schadensursache und Beseitigungskosten, holen Angebote ein und beauftragen Handwerker grundsätzlich nur in Absprache mit Ihnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die fachgerechte Abnahme.
Was passiert bei Mietrückständen?
Wir kontrollieren die Zahlungseingänge monatlich und starten bei Rückständen automatisch den Mahnlauf. Bleibt das erfolglos, arbeiten wir mit spezialisierten Inkasso-Unternehmen und Rechtsanwälten zusammen – immer in Abstimmung mit Ihnen.
Erhalte ich eine Jahresabrechnung für meine Steuer?
Ja. Sie bekommen eine vollständige Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, aufbereitet für Ihre Steuererklärung. Die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter erstellen wir ebenfalls.
Übernehmen Sie auch einzelne Wohnungen?
Ja. Neben kompletten Mietshäusern verwalten wir auch einzelne Eigentumswohnungen, die vermietet sind – die sogenannte Sondereigentumsverwaltung. Gerade für Kapitalanleger, die nicht vor Ort wohnen, ist das eine spürbare Entlastung.
Wie oft wird mein Objekt kontrolliert?
Wir begehen die von uns verwalteten Objekte regelmäßig und dokumentieren den Zustand. Kommt es zu Auffälligkeiten – etwa Feuchtigkeit, defekte Beleuchtung oder Vermüllung – melden wir uns bei Ihnen mit einem konkreten Vorschlag statt mit einer reinen Problemmeldung.
Was kostet eine Neuvermietung?
Die Neuvermietung rechnen wir gesondert ab, da der Aufwand je nach Objekt stark schwankt: Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Vertrag und Übergabe. Den Betrag nennen wir Ihnen vorab, abgerechnet wird erst bei erfolgreicher Vermittlung.