Was gehört zu den Aufgaben einer WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung umfasst drei Bereiche: die kaufmännische Verwaltung (Konten, Hausgeld, Rücklage, Wirtschaftspläne, Abrechnungen), die technische Verwaltung (Schäden, Handwerker, Versicherungen, Instandhaltung) und die allgemeine Verwaltertätigkeit (Eigentümerversammlungen, Beschlussumsetzung, Hausordnung, Verwaltungsunterlagen).
Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?
Wir erstellen die Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Den Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan stellen wir gemäß § 28 Abs. 1 WEG auf.
Wie ist die Instandhaltungsrücklage angelegt?
Die Erhaltungsrücklage legen wir mündelsicher und zinsgünstig auf einem Konto an, das auf den Namen der Eigentümergemeinschaft läuft – getrennt von unserem Firmenvermögen.
Können wir als Gemeinschaft den Verwalter wechseln?
Ja. Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung übernehmen wir die komplette Übergabe: Aufnahme aller Unterlagen, Übernahme von Konten und Verträgen sowie die Information aller Beteiligten.
Wie oft findet die Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal jährlich. Wir laden fristgerecht ein, bereiten die Beschlussvorlagen vor, führen durch die Versammlung und setzen die gefassten Beschlüsse anschließend um.
Was unterscheidet WEG-Verwaltung von Miethausverwaltung?
Die WEG-Verwaltung betreut eine Eigentümergemeinschaft und damit das gemeinschaftliche Eigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung. Die Miethausverwaltung kümmert sich um ein Objekt mit einem einzelnen Eigentümer und dessen Mietverhältnisse. Wir bieten beides an, oft auch parallel für dasselbe Haus.
Wer darf an der Eigentümerversammlung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes vorsieht. Mieter haben kein Teilnahmerecht, erhalten von uns aber die für sie relevanten Beschlüsse.
Was passiert, wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt?
Wir kontrollieren die Zahlungseingänge laufend und leiten bei Rückständen zeitnah das Mahnverfahren ein. Bleibt das erfolglos, arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen – immer in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, damit die Liquidität der Gemeinschaft gesichert bleibt.